AgeChecker 16/18
AgeChecker pro
AgeChecker implementation
AgeChecker mobile apps
(coming soon)

Der AgeChecker ist patentrechtlich geschützt (A-GM 11.775)

 

 

 

Der AgeChecker ist ein Tool zur Berechnung eines Soll-Geburtsdatums und kann autonom
(z.B. in Form eines kreditkartengroßen Gerätes) oder in einer bestehenden Datenverarbeitungsanlage (z.B. Kassensysteme in Supermärkten, Lotterien-Terminals usw.) verwendet werden.


Ziel: Unterstützung des Verkaufspersonals bei der Altersüberprüfung von Jugendlichen

Vorteile:

  • unkompliziertes Handling durch den Benutzer z.B. Kassier, Verkäufer
  • Kaufberechtigungsüberprüfungen können sehr schnell erfolgen
  • beugt falschen Berechnungen des Alters eines Jugendlichen, wie es in der Praxis leider vorkommt, vor
  • extrem einfache und effiziente Kontrollmöglichkeit des Alters bzw. des Soll-Geburtsdatums
  • es beschränkt sich auf den Vergleich des Soll-Geburtsdatums mit dem
    Ist-Geburtsdatum, die Vorlage eines Ausweises reicht fortan aus
  • es zeigt klar an, ob ein Jugendlicher einer bestimmten Altersgruppe ein Produkt/Dienstleistung erwerben darf
  • es ist keine Dateneingabe bzw. keine Interaktion mit einer Datenverarbeitungs- oder Kontrolleinrichtung erforderlich
  • der Einsatz von Auslesegeräten, Dokumentenscannern und dgl. ist entbehrlich, dadurch sind hohe Investitionen und technisches Equipment nicht erforderlich

Es ist zu erwarten, dass aufgrund einer größeren Kontrolleffizienz die unberechtigte Herausgabe von Alkohol, Tabakwaren, Glücksspielprodukte uvm. an Minderjährige eingeschränkt wird.

Es existiert eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen welche auf Kinder und Jugendliche einen schädlichen Einfluss ausüben und welche daher jugendschutzgesetzlichen Bestimmungen unterworfen sind.
So ist etwa die Herausgabe von Alkohol, Zigaretten sowie von indizierten Filmen und Computerspielen an das Vorliegen eines bestimmten Alters des Konsumenten gebunden. Auch der Zutritt zu Filmvorführungen in Kinos sowie zu Casinos bzw. Glücksspieleinrichtungen ist nach Alterskriterien beschänkt.
In der Praxis werden einschlägige jugendschutzgesetzliche Verkaufs- und Zutrittsverbote jedoch vielfach unterlaufen, da es an einer einfachen und effizienten Kontrollmöglichkeit des Alters einer ein Produkt oder eine Dienstleistung begehrenden Person mangelt.
 
Erfindung

Es sind bereits diverse Vorrichtungen zur Altersverifikation im Einsatz, welche nach Auslesen des Geburtsdatums aus einem Ausweis die Berechtigung bzw. Nicht -Berechtigung einer Person zum Erwerb eines bestimmten Produkts/einer bestimmten Dienstleistung anzeigen.
Derartige Alersverifikationsvorrichtungen haben jedoch den Nachteil, dass sie nur zur Kontrolle solcher Personen eingesetzt werden können, welche ein auslesefähiges Personaldokument mit sich führen. Des Weiteren erfordern diese Altersverifikationsysteme einen hohen technischen Aufwand und sind nicht flexibel einsetzbar.
Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei der Altersberechnung unter Zeitdruck häufig zu Fehlern kommt und dadurch Produkte an Personen verkauft werden, die das erforderliche Alter noch nicht erreicht haben. Zudem scheitert es oft an den Fähigkeiten unter Zeitdruck richtig zu rechnen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Nachteile bekannter Altersverifikationssysteme zu vermeiden und eine extrem einfache und effiziente Kontrollmöglichkeit des Alters bzw. des Soll-Geburtsdatums einer ein Produkt oder eine Dienstleistung nachfragenden Person zu ermöglichen.
Die geforderten Aufgaben werden durch den AgeChecker gelöst. Das in der Erfindung angezeigte Soll-Geburtsdatum entspricht jenem Geburtsdatum, das der Kunde mindestens aufweisen muss, um das mit einer Altersbeschränkung versehene Produkt/Dienstleistung zu erwerben. Die Kontrollperson kann ihre Entscheidung anhand eines Vergleiches anstelle einer Berechnung treffen, eine Ermittlung/Berechnung des tatsächlichen Alters des Kunden ist daher nicht mehr erforderlich. Die Vorlage eines Ausweises reicht fortan zum Erwerb oder Nicht-Erwerb eines Produktes/Dienstleistung aus. Der Verkäufer muss weder Berechnungen des Alters vornehmen, auch ist ein Einsatz von Auslesegeräten, Dokumentscannern und dgl. zur Altersverifikation entbehrlich.

Der AgeChecker ist patentrechtlich geschützt. (A-GM 74/2010)

Alters Check vor Alkoholkonsum
lesen Sie hier weiter